Urheberrecht
Märchen und Urheberrecht?
Urheber ist nach deutscher Rechtsordnung der Schöpfer/die Schöpferin eines Werkes (Sprache, Musik oder Bild). Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, man kann aber Verwertungsrechte übertragen oder veräußern.
Es gibt aber gemeinfreie Werke, wenn z.B. die Urheber:innen seit 70 Jahren tot sind.
Die Märchen meines Repertoires sind in diesem Sinne gemeinfrei oder meine eigenen Werke und ich erzähle sie in meine eigenen Bearbeitung.
Auf diese Weise verletze ich kein Urheberrecht einer anderen Künstlerin/eines anderen Künstlers. Zudem möchte ich besonders die alten, überlieferten Märchen erzählen, die schon so viele Jahre „auf dem Buckel haben“ und durch so viele Leben gewandert sind.
Auch die verwendete Musik für die Harfe ist gemeinfrei, bzw. ich habe die Genehmigung des Komponisten diese Stücke bei meinen Auftritte zu spielen.